Hallo susannchen und herzlich Willkommen,
In der Regel folgt vor der Scheidung ein Trennungsjahr, welches sich nicht ganz so einfach gestaltet solltet ihr beide in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.
Eine sofortige Scheidung wäre nur in einem besonders schweren Fall möglich.
Der Antrag auf eine Scheidung sollte über einen Anwalt laufen, falls Du finanziell keine Möglichkeiten hast die dann folgenden Kosten zu bezahlen,
käme die Gerichtskostenhilfe zur Geltung.
In Diesem Trennungsjahr würde Dir event. ( je nach Verdienst) Unterhalt zustehen, nach der Scheidung dann nachehelicher Unterhalt.
Als kleiner Tipp, unbedingt Belege bereit hallen zum Stichtag des Tages vor der vollzogenen Hochzeit.
Welches Vermögen in die Ehe gebracht wurde.
Falls nun Dein Ex nicht in der Lage ist Unterhalt zu bezahlen, würde ein Kostenträger dies im Voraus für ihn bezahlen.
Je nach Beschluss des Gerichtes und Deines Grundbedarfs halt.
Das ist nur einmal ein wenig aus dem Scheidungsrecht, es hat viele Seiten.

Ein Anwalt wird Dich aber intensiv beraten.
Dass wars erst einmal.
Liebe Grüße