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Angehörige / Re: Spielsüchtiger Freund
« Zuletzt von Jacky1 am 02.03.2025 11:34:36 »Hallo Andrea 21,
Banken oder Zahlungsdienstleister handeln zumindest dann unzulässig, wenn Zahlungen an nicht lizensierte Glücksspielanbieter weitergeleitet wurden.
Dazu gäbe es dann auch ausreichend rechtlichen Beistand im Netz zu finden.
Klasse dass dein Freund schon länger spielfrei ist und regelmäßig zur SHG und Suchtberatung geht.
Das kann ja echt was gescheites werden.
Hervorragend.
Zu merken wie sehr es auch dir zu schaffen macht, wie lapidar Gelder hier bereitgestellt wurden.
Der Pfändungsfreibetrag wäre doch erst relevant wenn Pfändungen vorliegen, expl. bei einem P- Konto!
Es wäre mir neu, wenn sich im Vorfeld darauf eine Vergabe eines Kredites berufen würde.
So kenne ich einige Gläubiger ohne Suchterkrankung, die wesentlich mehr bezahlen monatlich ..als dass ihnen irgendein Freibetrag
zu Verfügung stände.
Liebe Grüße
Banken oder Zahlungsdienstleister handeln zumindest dann unzulässig, wenn Zahlungen an nicht lizensierte Glücksspielanbieter weitergeleitet wurden.
Dazu gäbe es dann auch ausreichend rechtlichen Beistand im Netz zu finden.
Klasse dass dein Freund schon länger spielfrei ist und regelmäßig zur SHG und Suchtberatung geht.
Das kann ja echt was gescheites werden.

Zu merken wie sehr es auch dir zu schaffen macht, wie lapidar Gelder hier bereitgestellt wurden.
Der Pfändungsfreibetrag wäre doch erst relevant wenn Pfändungen vorliegen, expl. bei einem P- Konto!
Es wäre mir neu, wenn sich im Vorfeld darauf eine Vergabe eines Kredites berufen würde.
So kenne ich einige Gläubiger ohne Suchterkrankung, die wesentlich mehr bezahlen monatlich ..als dass ihnen irgendein Freibetrag
zu Verfügung stände.
Liebe Grüße