Hallo Luna,
ich habe jahrelang beim Anwalt gearbeitet. Eine Lohnpfändung geht nicht von heute auf morgen. Dazu bedarf es Vorarbeiten durch erwirken eines Titels (Vollstreckungsbescheid). Was natürlich sein kann, dass sich die Zahlung mit der Lohnpfändung überschnitten hat und schon alles in die Wege geleitet wurde, dennoch muss vorher definitiv Post gekommen sein und das nicht nur einmal.
Tut mir wirklich sehr leid. Wenn du Belege für die Zahlung hast, gleich an den Gläubiger damit. Die Vollstreckungskosten werdet ihr trotzdem tragen müssen, außer aus Kulanz vielleicht nicht, aber somit kann wenigstens die Pfändung aufgehoben werden.
Liebe Grüße
Waanda